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Verbundene Personen einladen

So laden Sie sogenannte "verbundene Personen" in ihr Gremium ein.

Verbundene Personen sind z.B:

  • Eine Rechtsberatung
  • Eine Steuerberatung
  • Eine Assistenz
  • Der Resolvio-Support

Wichtiger Unterschied zu anderen Gremienmitgliedern: Verbundene Personen haben kein Stimmrecht und können so als stiller Beobachter im Gremium sitzen. Sie können aber trotzdem z.B. Beschlüsse für das Gremium vorbereiten, oder eine Abstimmung leiten.