Verbundene Personen einladen
So laden Sie sogenannte "verbundene Personen" in ihr Gremium ein.
Verbundene Personen sind z.B:
- Eine Rechtsberatung
- Eine Steuerberatung
- Eine Assistenz
- Der Resolvio-Support
Wichtiger Unterschied zu anderen Gremienmitgliedern: Verbundene Personen haben kein Stimmrecht und können so als stiller Beobachter im Gremium sitzen. Sie können aber trotzdem z.B. Beschlüsse für das Gremium vorbereiten, oder eine Abstimmung leiten.